Im Winter wird für den Sommer geplant. Dieses Jahr soll innerhalb der EU mit dem PKW oder dem Wohnmobil verreist werden. Reiseziel und Reiseroute stehen bereits fest. Und noch etwas steht fest: Der Hund soll dieses Jahr auf jeden Fall mit! Was ist mit Blick auf die Reise und auf das Urlaubsland zu beachten? Welche Vorgaben macht die EU für das Reisen mit Heimtieren?

Europäische Verordnungen gibt es viele. Die EU-Verordnung 576/2013 und EU-Durchführungsverordnung 577/2013 des EU Parlaments regelt die Einfuhr und Ausfuhr von Heimtieren zwischen EU-Mitgliedstaaten sowie die Einfuhr aus Drittländern in EU-Mitgliedstaaten. Ziel der Verordnung ist es, die Einschleppung und die Verbreitung der Tollwut zu verhindern. Dass man in der EU nur von vereinzelten Tollwutfällen hört, hat viel mit der Wirksamkeit der bestehenden Verordnungen zu tun und ist kein Indikator für eine genuin rückläufige Seuchengefahr. Die Tierseuche ist weiterhin für Tiere, aber auch für Menschen gefährlich!

Mit Hund, Katze oder Frettchen in der EU unterwegs

Wenn Sie mit Ihrem Hund, Ihrer Katze oder Ihrem Frettchen grenzüberschreitend innerhalb der EU verreisen möchte, müssen Sie seit dem 29. Dezember 2014 einen EU-Heimtierausweis mitführen.

Der EU-Heimtierausweis kann von jedem ermächtigten Tierarzt in den EU-Mitgliedsstaaten ausgestellt werden. Er enthält Angaben, die eine eindeutige Identifikation des Tieres ermöglichen und von Ihnen an der entsprechenden Stelle gegengezeichnet werden. Dazu gehören:

 

  • Angaben zur Ort und Art der Kennzeichnung des Tieres durch RFID-Chip bzw. Tätowierung,
  • Angaben zu Name, Rasse, Geschlecht, Farbe, Geburtsdatum und etwaige Auffälligkeiten oder Merkmale,
  • Ihr Name und Ihre Kontaktdaten,
  • Name und Kontaktdaten des Tierarztes, der den Ausweis ausgestellt hat.
EU Hund Reise Koffer

Auf Reisen mit Ihrem Haustier sollten Sie die gültigen EU-Bestimmungen beachten. ©istockphoto.com / LaraBelova

Der Tierarzt ist verpflichtet, die Ausweisseite mit den Angaben zum Tier und im Ausweis befindliche Aufkleber zur Tollwutimpfung oder andere Aufkleber durch Laminierung zu versiegeln. Außerdem ist er angewiesen, Ausweisnummer, Transpondernummer, Ort der Kennzeichnung, Zeitpunkt der Kenntnisnahme sowie Name und Kontakt des Tierhalters für eine Dauer von mindestens drei Jahre aufzubewahren. So soll die Identifizierung eines Tieres langfristig gewährleistet werden.
Sollten Sie den EU-Heimtierausweis Ihres Haustiers einmal verloren oder verlegt haben, kann Ihnen ein ermächtigter Tierarzt nach erfolgreicher Identifikation Ihres Tieres einen neuen Heimtierausweis für Ihr Tier ausstellen.

Für die Einreise von Welpen gelten in der Regel die gleichen Bedingungen wie für die Einreise von erwachsenen Tieren. Ein Welpe kann somit frühestens mit 15 Wochen – also mit Wirksamkeit der Tollwutimpfung nach 21 Tagen – in ein EU-Land eingeführt werden. Planen Sie am besten den Zeitpunkt Ihres Urlaubs entsprechend!

EU-Verordnungen und nationale Sonderregelungen

Bitte informieren Sie sich auf jeden Fall vor Reiseantritt auch über nationale Sonderregelungen bei den Einreisebestimmungen. Einige Länder haben außer den EU-Bestimmungen nationale Regelungen, die es zu beachten gilt. Mitgliedsstaaten wie Irland, Malta, Finnland und Großbritannien haben beispielsweise verschärfte Anforderungen bei anti-parasitären Behandlungen. Möchten Sie in diese europäischen Länder einreisen, müssen Sie Ihren Hund oder Ihre Katze vor Reiseantritt gegen Bandwürmer behandeln lassen.

Andere nationale Regelungen sind ebenfalls von Belang für das unbeschwerte Gelingen Ihrer Reise mit Haustier. Sind Sie sich zum Beispiel sicher, welche Bestimmungen den Transport von Heimtieren im Reiseland regeln? In Deutschland greift in dieser Frage die Straßenverkehrsordnung. Nach Paragraph 23 StVO ist der Fahrer eines Kraftfahrzeugs verpflichtet, die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs nicht durch Ladung oder Besatzung – dazu gehören auch Tiere! – zu gefährden.

Frei bewegliche Tiere im Fahrzeug stellen eine beträchtliche Beeinträchtigung und Gefährdung des Fahrers und anderer Verkehrsteilnehmer dar und können mit einem Verwarnungs- bzw. Bußgeld geahndet werden. Kommt es zu einem Unfall und das Tier war nicht ausreichend gesichert, kann sich die Regelung durch den Versicherer schwierig gestalten.

Mit einem Hundegitter im Auto reist Ihr Tier besonders sicher.

Mit einem Hundegitter im Auto machen Sie viel für Ihre eigene Sicherheit und die Sicherheit Ihres Tieres. © istockphoto.com / ROMAOSLO

Sicher unterwegs mit Hundegittern

Gesetzliche Vorgaben zur Eigensicherung von Tieren gibt es allerdings auch in Deutschland nicht. Der ADAC (Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V.) hat unterschiedliche Tiersicherungssysteme im Crashtest unter die Lupe genommen, darunter Tiersicherheitssitze, Sicherheitsgurte, Transportboxen und Hundegitter. Die meisten Sicherungssysteme gibt es in unterschiedlichen Größen. Firmen wie Kleinmetall bieten Hundegitter für die meisten Automodelle an. Der ADAC favorisiert als sicherste Lösung für Tier, Fahrer und Verkehr eine Kombination aus Hundegitter und Transportbox. Mit dieser Ausstattung sollten Sie auch in anderen EU-Mitgliedstaaten auf der sicheren Seite sein. Informieren Sie sich am besten aber noch einmal vor Antritt der Reise!

HINWEIS: Bitte holen Sie auch Informationen zu nationalen Hundeverordnungen bzw. Maulkorb- und Leinenzwang in Ihrem Reiseland ein und halten Sie sich auch auf Rast- und Parkplätzen an die Bestimmungen. So bleibt Ihr Reiseglück garantiert ungetrübt!

TIPP: Bitte beachten Sie, dass auch für die Einfuhr von „gefährlichen Hunden“ nationale Verordnungen gelten. In einigen Ländern stellt die Verbringung von Kampfhunden, die in keinem vom internationalen Hundeverband (www.fci.be) zugelassenen Stammbuch eingetragen sind, eine Straftat dar!

 

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