Wer eine Kameradrohne sein eigen nennt, wird mit Sicherheit auch und gerade im Urlaub seinem Hobby frönen und schöne Luftaufnahmen machen wollen. Während die meisten Multicopter-Piloten sich daheim in Deutschland mit den Bedingungen für den Kameraflug wohl auskennen, sollte man sich beim Urlaub im EU-Ausland vorab mit den jeweiligen Bestimmungen des Gastlandes auseinandersetzen, denn das Fliegen mit der Drohne unterliegt in der EU erst ab 150 Kilogramm Abfluggewicht einheitlichen Gesetzen. Bei Kameradrohnen für den „Hausgebrauch“ gelten dagegen individuelle, höchst unterschiedliche Bestimmungen. Hier gibt es einen Überblick über Vorhaben der EU und was in den neun beliebtesten Urlaubsländern der Deutschen beim Einsatz der Kameradrohne in Europa zu beachten ist.

Schild "No Drone Zone"

Flugverbotszonen sind unbedingt zu beachten © istock/swissmediavision

Haftpflicht ist Pflicht

Grundsätzlich gilt: Wer eine (Kamera-) Drohne fliegt, braucht eine private Haftpflichtversicherung. Da Schäden durch Abstürze und Unfälle bei kaum einem Versicherer in der „normalen“ Haftpflicht enthalten sind, ist eine Zusatzversicherung erforderlich. Die Kosten liegen in der Regel zwischen 35 und 80 Euro im Jahr. Wichtig ist, dass die Versicherung auch die Länder, in denen man Urlaub macht, abdeckt. Wer häufig die Destinationen in Europa wechselt (weil er zum Beispiel mit dem Wohnmobil durch Europa reist), sollte sich für eine Versicherung entscheiden, die EU-weit gilt.

EU-Gesetzesvorhaben für Drohnen

Das EU-Parlament hat Ende 2017 eine Einigung über einheitliche Bestimmungen für den Einsatz von Drohnen auf den Weg gebracht, denn wenn mehr und mehr Multicopter den Luftraum bevölkern, müssen Regelungen her – und eben möglichst einheitliche. Die wichtigsten Neuerungen:

  • Ab 250 Gramm brauchen Drohnen eine Zulassung plus Zertifizierung des Piloten, so dass dieser schnellstmöglich identifiziert werden kann.
  • Multicopter sollen mit einem Chip ausgestattet werden, der beispielsweise verhindert, dass das Fluggerät in eine Flugverbotszone fliegt.

Die Vereinbarungen der Mitgliedsstaaten sollen noch in Gesetzesform gegossen werden – einen genauer definierten Zeitplan dafür gibt es noch nicht.

Was müssen Hersteller von Kameradrohnen tun?

Kameradrohne mit Pilot

Für Kameradrohnen gelten in der EU unterschiedliche Bestimmungen © istock/houdre

Die Hersteller werden angewiesen, Optimierungen zu gewährleisten, zum Beispiel Funktionen für

  • Beschränkungen bzgl. Flughöhe und Reichweite,
  • automatische Landung und
  • Kollisionsvermeidung

in die Geräte zu integrieren. Wer sich eine Kameradrohne zulegen will, die bereits besagte Fähigkeiten mitbringt, sollte einen intensiveren Blick auf Kameradrohnen von Yuneec werfen.

Mit der Kameradrohne in…

Wer mit dem Copter Urlaub macht, findet hier die wichtigsten Bestimmungen für die neun beliebtesten Urlaubsländer der Deutschen:

Österreich

  • Frei bis zu 250 Gramm und einer Flughöhe von 30 Metern
  • ansonsten braucht man eine Bewilligung – dann darf man die Drohne bis 150 Meter steigen lassen
  • FPV (First Person View) nur in Begleitung eines verantwortlichen Piloten
  • Flugverbotszonen sind zu beachten (unter dronespace.at geht es zur passenden Map)
Schweiz

  • Frei bis 500 Gramm
  • Flughöhe maximal 120 Meter
  • Abstand zu Flughäfen 5 Kilometer
  • untersagte Lufträume wie beispielsweise hier zu sehen sind zu beachten
England

  • Flughöhe bis 120 Meter
  • Sichtweite bis 500 Meter
  • Mindestabstand zu Personen, Gebäuden und Ortschaften 150 Meter
Niederlande

  • Flughöhe bis 300 Meter
  • Sichtweite bis 500 Meter
  • Mindestabstand zu Personen und Gebäuden 50 Meter
  • Mindestabstand zu Ortschaften 150 Meter
  • Abstand zu Flughäfen 3 Kilometer
Dänemark

  • maximale Flughöhe in der Stadt bis 120 Meter, auf dem Land bis 100 Meter
  • Versicherung erst ab 7 kg
  • in bebauten Gebieten bedarf es eines Drohnen-Führerscheins mit Test und nachgewiesener Flugtauglichkeit
  • Abstand zu Ortschaften und Hauptverkehrsstraßen 150 Meter
  • zu beachten sind die Luftverbotszonen. Diese können Sie unter droneluftrum.dk einsehen.
Frankreich

  • Flughöhe bis 150 Meter
  • nur auf Sichtweite, außer bei 1.000 Meter Autopilot-Route
  • max. Gewicht 2 Kilogramm
  • Mindestabstand zu Personen und Gebäuden 50 bzw. 150 Meter
  • Nachtflugverbot
Italien

  • nur mit Drohnen-Führerschein, der in Italien zu absolvieren ist
  • sehr hohe Bußgelder (bis zu fünfstellig!) bei Missachtung
Spanien

  • Flughöhe bis 120 Meter
  • Mindestabstand zu Personen und Gebäuden 50 bzw. 150 Meter
  • Nachtflugverbot
Portugal

  • maximale Flughöhe 120 Meter
  • kein Überfliegen von Menschenansammlungen ab 12 Personen und Gebäuden
  • generelles Bilderverbot aus der Luft (Genehmigung ist vor Ort einzuholen)

Und für alle, die mit den Drohnengsetzen in Deutschland (noch) nicht vertraut sind, geht es hier zur Drohnen-Verordnung.

 

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