Gammelfleisch, mit Glykol gepanschter Wein oder krebserregende Stoffe in Kosmetik-Produkten: Immer neue Skandale rund um Lebensmittel und Bedarfsgegenstände haben eine Vereinheitlichung der Lebensmittelüberwachung in Europa nötig gemacht. Es sind vor allem vier Bereiche, zu deren Produkten es spezielle Regeln und Verordnungen gibt.
Lebensmittelüberwachung in der EU: Welche Vorgaben gibt es?

Lebensmittelüberwachung in der EU: Eine Frau überprüft die Qualität des Kaffees © istockphoto.com/ iudmylaSupynska
2005 trat eine Verordnung des EU Parlamentes und des EU Rates in Kraft, die diesen etwas sperrigen Namen trägt: Verordnung zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit (Verordnung EG Nr. 178/2002). Kurz gesagt gibt sie den einzelnen europäischen Ländern Richtlinien vor, um sicherzustellen, dass keine schlechten oder sogar schädlichen Produkte auf den Markt gelangen. Die Lebensmittelüberwachung beginnt nicht erst im Handel, sondern umfasst beispielsweise auch den Tierschutz. Generell gelten in diesem Bereich strengere Auflagen als etwa beim Futtermittel.
Lebensmittelüberwachung: Diese vier Bereiche umfasst der Verbraucherschutz
In Deutschland wurde die EU-Richtlinie durch das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) umgesetzt. Es gliedert sich in vier Bereiche:
- Lebensmittelsicherheit
- Futtermittel
- Kosmetik
- Bedarfsgegenstände
Überwachung der Lebensmittelsicherheit
Hier gibt es ein europaweites Frühwarnsystem, falls Produkte in Umlauf kommen, die den Vorschriften für Lebensmittelsicherheit widersprechen. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Lebensmittel verbotene Substanzen enthalten oder gefährliche Stoffe die gesetzlichen Grenzwerte überschreiten. In vielen Fällen werden betroffene Lieferungen noch beim Erzeuger sichergestellt. Gelangen die schädlichen Produkte in Vertrieb und Handel, gibt es öffentliche Warnungen und Rückrufe durch die Lebensmittelüberwachung. Einen Überblick über Rückrufaktionen und Lebensmittelwarnungen bietet das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit auf einem eigenen Portal.
Überwachung bei Futtermittel

Die Lebensmittelüberwachung wird auch bei Futtermitteln eingesetzt © istockphoto.com/ cmannphoto
Eng verbunden mit der Lebensmittelüberwachung ist das Thema Futtermittelsicherheit. Dabei ist vor allem die Fütterung von Nutztieren gemeint, die wiederum selbst auf dem Teller landen oder Eier, Milch und andere Nahrungsmittel für den Menschen liefern. Ähnlich wie bei Lebensmittelkontrolleuren gibt es auch hier europaweit zuständige Stellen, die die Vorschriften zur Futtermittelüberwachung überprüfen, beispielsweise Betriebskontrollen in Schlachthöfen oder landwirtschaftlichen Betrieben. Doch auch Haustierbesitzern ist es wichtig, dass ihre Vierbeiner hochwertiges und gesundes Futter bekommen. Beim Tierfutter gibt es mittlerweile – genau wie bei der Lebensmittelüberwachung – eine Vielzahl von Labels und Siegel, beispielsweise das sechseckige EU-Bio-Siegel. Entscheidend für die Wahl hochwertigen Tierfutters ist es, Anbieter zu wählen, die auf hochwertige Eigenproduktion setzen. RinderOhr hat sich hier u. a. auf getreidefreies Hundefutter mit einem hohen Fleischanteil spezialisiert und verzichtet gleichzeitig auf synthetische Farb-, Lock- oder Konservierungsstoffe.
Überwachung bei Kosmetikartikeln
Kosmetikartikel fallen unter Bedarfsgegenstände, werden aber – wie auch bei der Lebensmittelüberwachung –
besonders behandelt, da sie direkten Einfluss auf unseren Körper haben. Beispiele sind Cremes, die in die Haut einziehen oder Zahnpasta und Mundspülung, deren Rückstände wir schlucken. In der EU-Kosmetikverordnung werden Kosmetika von Arzneimitteln, Medizinprodukten oder Bioziden abgegrenzt. Kosmetikartikel sind unter anderem Cremes, Emulsionen, Lotionen, Gele und Öle, Schminkartikel, Hand- und Fußpflege, Zahnpasta, Haarfarbe, Sonnencreme oder Hautbleichmittel. Die Richtlinie beinhaltet eine Liste von Stoffen, die verboten sind oder nur in begrenzten Mengen enthalten sein dürfen. Außerdem gibt es Vorschriften, wie zum Beispiel:
- Produkte müssen in der jeweiligen Landessprache gekennzeichnet sein, alle Inhaltsstoffe müssen aufgeführt werden.
- Händler müssen das Mindesthaltbarkeitsdatum überprüfen.
- Es gibt ein EU-weites Meldeverfahren für Kosmetika.
- Produkte müssen rückverfolgt werden können.
- Unerwünschte Wirkungen müssen gemeldet werden.
Überwachung bei anderen Bedarfsgegenständen
Bedarfsgegenstände müssen generell frei von Schadstoffen sein und bestimmte Qualitätskriterien erfüllen. Ähnlich wie bei Kosmetika gibt es aber noch andere Teilbereiche, die besonders strenge Auflagen erfüllen müssen. Sie gelten zum Beispiel für Spielzeug und Lebensmittel-Kontaktmaterialien wie Verpackungen oder Kochutensilien. Textilien sowie Wasch- und Reinigungsmittel werden ebenfalls besonders überwacht. Für Tabakerzeugnisse und E-Zigaretten gilt die Tabakproduktrichtlinie 2014/40/EU.
Fazit zum Thema Lebensmittelüberwachung in der EU
Aufgrund weltweiterer Warenströme und freier Handelsabkommen wie TTIP, CETA und TISA sind die Themen Lebensmittelüberwachung und Kontrolle von Futtermitteln und Bedarfsgegenständen längst nicht mehr nur eine Angelegenheit der Nationalstaaten. Die Europäische Union gibt verbindliche Richtlinien und Standards zur Lebensmittel- und Produktqualität vor.
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