Ein flächendeckender Stromausfall ist das Schreckensszenario schlechthin: Städte bleiben dunkel, ausgefallene Ampeln legen den Verkehr lahm, Trinkwasserversorgung und Kommunikation funktionieren nicht mehr, Lebensmittel verderben und Brennstäbe in Atomkraftwerken können nicht mehr gekühlt werden. Durch eine stabile und zuverlässige Notstromversorgung sollen die schlimmsten Folgen eines sogenannten Blackouts verhindert werden. Jedes Land in Europa hat für den Umgang mit Notstrom unterschiedliche Regeln. Eine einheitliche EU-Richtlinie gibt es (noch) nicht. leseuronautes.eu erklärt die Lage in Deutschland.
Notstromversorgung in Deutschland: Diese Richtlinien gibt es

Notstromaggregate flexibel einsetzbar
(c) iStock.com / olegtoka
Gerade in Krankenhäusern, Regierungseinrichtungen und Behörden ist es wichtig, dass der Strom aufrechterhalten werden kann – auch wenn das Stromnetz versagt. Auch für Privathaushalte gibt es verschiedene Möglichkeiten der Notstromversorgung. Anbieter wie zum Beispiel die NTC GmbH vertreiben für Privatpersonen und Unternehmen Notstromaggregate, USV- und Batterien-Anlagen oder Netzersatzanlagen mit Generatoren. Die rechtliche Grundlage dazu schafft die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVBEltV). Darüber hinaus gibt es einige Richtlinien, die den Betrieb von Notstromaggregaten und anderen Anlagen regeln.
Gesetz: Eigenstrom nur in Ausnahmefällen
Prinzipiell muss in Deutschland der gesamte Elektrizitätsbedarf über das öffentliche Verteilungsnetz gedeckt werden. Doch die AVBEltV kennt zwei Ausnahmen:
- Eigenanlagen zur Gewinnung regenerativer Energien wie zum Beispiel Photovoltaikanlagen
- Eigenanlagen, um im Fall eines Ausfalls des öffentlichen Netzes die Stromversorgung sicherzustellen. Diese dürfen bei einer intakten öffentlichen Versorgung maximal 15 Stunden pro Monat zu Testzwecken betrieben werden.
Wer eine Eigenanlage zur Stromerzeugung in Betrieb nehmen will, muss das dem Elektrizitätsversorgungsunternehmen melden und einen Antrag stellen. Außerdem hat er sicherzustellen, dass von der Eigenanlage keine schädliche Rückwirkung in das öffentliche Netz möglich ist. Für den Inbetriebsetzungsantrag muss ein eingetragener Elektroinstallateur bestätigen, dass er die Notstromanlage nach den geltenden Vorschriften, Normen und Bedingungen sowie der Richtlinie überprüft hat.
Regierung: Notstromversorgung in 8 Schritten
Auch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe hat sich mit dem Thema Notstromversorgung beschäftigt und einen Leitfaden für Behörden und Unternehmen erstellt. Die Empfehlung: Im Fall eines Blackouts sollten mindestens 72 Stunden überbrückt werden können. Das Bundesamt empfiehlt eine Notstromregelung in 8 Schritten, die sich folgendermaßen zusammenfassen lässt:
- Legen Sie fest, welche Aufgaben im Falle eines Stromausfalls fortgeführt werden müssen.
- Ermitteln Sie die stromabhängige Infrastruktur die zur Fortführung dieser Aufgaben nötig ist.
- Identifizieren Sie den Energiebedarf, der dafür nötig ist.
- Konzipieren Sie Ihre Notstromversorgung. Welche Geräte oder Anlagen Sind für Ihr Unternehmen/Ihre Behörde nötig.
- Erstellen Sie ein Notfallkonzept.
- Passen Sie das Konzept regelmäßig an sich verändernde Nutzeranforderungen an.
- Führen Sie regelmäßige Tests und Übungen durch.
- Passen Sie Ihr Notstromkonzepts entsprechend der Ergebnisse an.
Netzbetreiber: Richtlinie für Planung, Errichtung und Betrieb
Der Verband der Netzbetreiber (VDN) hat ebenfalls eine Richtlinie zur Stromversorgung veröffentlicht, der sich konkret auf die Inbetriebnahme von Notstromaggregaten und anderen Anlagen bezieht. Wir haben die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
- Bei der Auswahl der Anlagen zur Notstromversorgung sollten Verbraucher auf Art, Verbrauch und Leistung der Geräte berücksichtigen.
- Die Anlage sollte in einem trockenen, frostfreien und gegebenenfalls beheizbaren Raum aufgebaut werden, der über eine ausreichende Lüftung verfügt.
- Die Anlage muss vor Überlastung und einem Kurzschluss geschützt werden. Kabel und Leitungen müssen sicher verlegt werden. Gegebenenfalls sind spezielle Schutzeinrichtungen nötig.
- Das Aggregat bzw. die Anlage muss einen Betriebsstundenzähler haben, um Nachweisen zu können, dass die Eigenanlage nicht länger als 15 Stunden pro Monat in Betrieb ist (siehe AVBEltV).
- Der VDN empfiehlt einen festen Anschluss falls möglich. Eine Spannungsüberwachung mit automatischer Umschaltung auf Notstromversorgung kann je nach Betrieb sinnvoll sein. Außerdem sollen die Schaltanlagen eindeutig gekennzeichnet sein – zum Beispiel durch Beschriftung oder Bildhinweisen.
- Die Trennung vom öffentlichen Versorgungsnetz muss sichergestellt sein. Ein Parallelbetrieb ist nur für eine kurze Zeit erlaubt. Der Betreiber muss außerdem dafür sorgen, dass es zu keiner Rückspeisung in das öffentliche Netz kommen kann.
- Wenn die reguläre Stromversorgung wieder funktioniert, soll die Rückschaltung frühestens nach einer Minute erfolgen.
- Mobile Notstromaggregate dürfen nur für das IT-System verwendet werden. Elektrische Geräte müssen dort direkt angeschlossen werden.
Fazit: Diese Punkte sollten Sie bei Ihrer privaten Notstromversorgung beachten
Hat man die richtige Notstromversorgung gefunden, steht man vor der Frage: Wie stelle ich mein Notstromaggregat richtig auf?. Dabei geben vor allem die Hersteller wichtige Hinweise, die man befolgen sollte. Generell gilt: Geräte mit Verbrennungsmotoren sollte man an einem Platz aufstellen, der trocken und frostfrei ist. Gerade bei einem mobilen Notstromaggregat sollte man darauf achten, dass es gut zugänglich ist.
Egal ob ein feststehendes oder ein mobiles Aggregat – der Raum in dem das Gerät steht, sollte auf jeden Fall über eine ordentliche Luftzufuhr verfügen. Gerade in geschlossenen Räumen sollte man auf eine gute Luftzufuhr achten, da die Emissionen des Aggregats sonst eine Gefahr für die eigene Gesundheit darstellen können – hier können ähnlich gefährliche Situationen entstehen, wie wenn man sein Auto in einer geschlossenen Garage anlässt.

Beim Stromausfall sorgt das Notstromaggregat für Licht. (c) iStock.com / phive2015
Auswahl und Aufstellung des Notstromaggregats
- Vor dem Kauf überlegen:
- ✓ Welche Art von Aggregat brauche ich?
- ✓ Habe ich die nötigen Kapazitäten für das Aggregat?
- Richtige Standortwahl:
- ✓ trocken
- ✓ frostfrei
- ✓ gut zugänglich
- ✓ ausreichende Luftzufuhr
Wie schütze ich meine Notstromversorgung
Für den Schutz vom Notstromaggregat ist besonders wichtig, es gegen die größten Gefahren abzusichern, die elektrische Geräte bedrohen: Überlast und Kurzschluss – sonst steht man beim Stromausfall im Dunkeln. Wichtig ist dabei vor allem, dass Kabel und Leitungen des Generators zur zugeordneten Überstromschutzeinrichtung allesamt kurz-und erdschlusssicher verlegt sind. Möchte man einen zusätzlichen Einbau zur Sicherung vom Notstromaggregat vornehmen, sollte man – vor allem bei größeren Geräten – Absprachen mit dem Hersteller vornehmen.
Betrieb des Notstromaggregats
Nimmt man sein Notstromaggregat in Betrieb, ist darauf zu achten, dass das Aggregat und das normale Versorgungsnetz nicht gleichzeitig Energie in dasselbe Netzwerk einspeisen. So ein Parallelbetrieb darf höchstens für die kurze Zeit nach einer Überlappungssynchronisation betrieben werden, eine parallele Einspeisung über einen längeren Zeitraum kann zu irreparablen Schäden an der Struktur des Netzwerkes führen. In diesem Sinne ist dafür zu sorgen, dass die vom Notstromaggregat versorgte Installationsanlage vom VNB-Netz einwandfrei getrennt ist.
Richtiges Verhalten im Ernstfall
Sollte der Ernstfall einmal eingetreten und die Anlage zur Notstromversorgung in Benutzung sein, ist darauf zu achten, dass eine Rückschaltung des Geräts erst nach einer angemessenen Verzögerungszeit von mindestens einer Minute erfolgt.

Zurzeit gibt es noch keine EU Richtlinien für Notstromaggregate (c) iStock.com / AzmanJaka
Richtiger Betrieb des Notstromaggregats
- ✓ Notstromaggregat und Versorgungsnetz dürfen nicht gleichzeitig in dasselbe Netzwerk einspeisen
- ✓ einwandfreie Trennung vom VNB-Netz
- ✓ Rückschaltung erst nach einer angemessenen Verzögerungszeit
EU-Richtlinien nicht in Aussicht
Eine Richtlinie für europäische Länder für die Notstromversorgung ist noch nicht in Aussicht. Das ist meist ein Anzeichen dafür, dass die nationalen Richtlinien aller Länder im Raum vom Schengener Abkommen ausreichen, um einen sicheren Betrieb der Geräte zu gewährleisten. Hält man sich nun auch noch an die Grundregeln, sollte man einen tagelangen Stromausfall nicht mehr fürchten müssen.
Hallo,
wirklich ein sehr informativer Artikel. Gut geschrieben.
Auch wenn ich denke, dass solche Überlegungen bei Privatanwendungen (zum Beispiel bei Campern oder Leuten die unabhängig von Stromnetz sein wollen) eher nicht so relevant sind. (außer Anlaufstrom) Dafür ist das umso wichtiger bei industriellen Schutzvorkehrungen, Im Krankenhaus kann man nicht vorsichtig genug sein. Man liest ja hin und wieder von ausgefallen Notstromaggregaten, die dann unter Umständen Menschenleben kosten können …