GASP – Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik
In Europa stellt die Außenpolitik einen Schwerpunkt nationalstaatlicher Souveränität dar. Das gemeinsame Handeln auf diesem Gebiet oder die Kompetenzübertragung fällt aus diesem Grund den Mitgliedstaaten äußerst schwer. Doch wie entwickelte sich die GASP? Welche Ziele verfolgt sie und welche Akteure und Instrumente tragen dazu bei?
Geschichte und Entwicklung der GASP
Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) ist ein Politikbereich der Europäischen Union und wurde mit dem Maastricht Vertrag im Jahr 1993 eingeführt. Sie umfasst alle Bereiche der EU Außen- und Sicherheitspolitik. Vorgänger war die 1970 gegründete Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ). Der Vertrag von Amsterdam, der am 1. Mai 1999 in Kraft trat, ergänzte den Vertrag von Maastricht. Damit wurde der Hohe Vertreter für die GASP eingeführt. Außerdem wurden gemeinsame Standpunkte, Aktionen und Strategien festgelegt. Der Vertrag von Lissabon, der im Dezember 2009 in Kraft trat, hat die GASP weiter gestärkt: Das Amt des Hohen Vertreters wurde mit dem des Kommissars für Außenbeziehungen zusammengelegt, gleichzeitig wurde der Hohe Vertreter Vizepräsident der EU Kommission. Darüber hinaus erhielt die EU einen eigenen diplomatischen Dienst.

Ein Ziel der GASP ist die Förderung von internationaler Zusammenarbeit (c) iStock.com / PonyWang
Ziele der GASP
Die Ziele der GASP lauten wie folgt:
- Gemeinsame Werte, Unabhängigkeit und Unversehrtheit der Europäischen Union wahren.
- Im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen, der Schlussakte von Helsinki und der Charta von Paris den Frieden wahren und die internationale Sicherheit stärken.
- Die internationale Zusammenarbeit fördern.
- Demokratie, Menschenrechte und Grundfreiheiten achten und stärken.
- Handelshemmnisse sollen abgebaut werden und die Integration aller Länder in die Weltwirtschaft soll gefördert werden.
Akteure der GASP
Alle Akteure des außenpolitischen Handelns sind in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik eingebunden:
- EU Rat
- Rat für Auswärtige Angelegenheiten
- Ausschuss der ständigen Vertreter
- Politisches und Sicherheitspolitisches Komitee (PSK), das aktuell auch einen Operationsplan und Einsatzregeln für den EU-Militäreinsatz gegen Schleuserkriminalität im Mittelmeer festgelegt hat
- Hoher Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik
- Europäischer Auswärtiger Dienst (EAD)
- Ratsarbeitsgruppen
Instrumente der GASP
Folgende Instrumente stehen zur Verfügung:
- Strategische Interessen und Ziele: Gemeinsame Strategien der EU werden festgelegt.
- Aktionen: Dies sind operative Maßnahmen, wie zum Beispiel das Entsenden von Wahlbeobachtern oder die Verhängung von Sanktionen.
- Standpunkte: Zu Fragen geographischer oder thematischer Aspekte werden Standpunkte bestimmt.
- Erklärungen: Wertende Erklärungen zu politischen Ereignissen, wie zum Beispiel zur Durchführung der Todesstrafe in einem Land.

Beschlüsse der Mitgliedstaaten müssen einstimmig gefasst werden (c) iStock.com / hoodesigns
Alle Mitgliedstaaten haben das Recht, Beschlüsse vorzuschlagen. Die Beschlüsse müssen einstimmig gefasst werden, was aufgrund unterschiedlicher nationaler Interessen teilweise schwierig ist und zu einer Politik nach dem Prinzip des kleinsten gemeinsamen Nenners führt. Im Falle von Stimmenthaltungen kommt ein Beschluss jedoch trotzdem zustande, er gilt aber nicht für den Mitgliedstaat, der sich enthalten hat.
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