EWR – Europäischer Wirtschaftsraum
Der Europäische Wirtschaftsraum ist eine Freihandelszone zwischen der EU und Norwegen, Island und Liechtenstein. Er integriert die drei Mitglieder der EFTA (der Europäischen Freihandelsassoziation) in den Europäischen Binnenmarkt. Die Schweiz gehört zwar auch zur EFTA, hat den EWR-Beitritt aber per Referendum abgelehnt. Bei Inkrafttreten des EWR am 1. Januar 1994 partizipierten auf der EFTA-Seite noch Schweden, Österreich und Finnland. Die drei Länder wechselten jedoch bereits ein Jahr später in die EU.
Was ist der Europäische Wirtschaftsraum?

Die Mitglieder des Europäischen Wirtschaftsraumes (c) iStock.com / username_already_exists
Das Ziel des EWR besteht darin, die Handels- und Wirtschaftsbeziehungen zwischen den Unionsmitgliedern und den EFTA-Staaten zu vertiefen. Dazu dehnt er die vier Grundfreiheiten des EU-Binnenmarktes,
- den freien Warenverkehr,
- die Dienstleistungsfreiheit,
- die Personenfreizügigkeit und
- die Kapitalverkehrsfreiheit
auf die EFTA-Länder aus. Im ganzen Vertragsgebiet gelten einheitliche Wettbewerbsregeln. Das EWR-Abkommen verpflichtet die Teilnehmer darüber hinaus zu Harmonisierung und enger Zusammenarbeit beim Verbraucherschutz sowie in der Sozial-, Umwelt-, Forschungs- und Bildungspolitik. Es verbietet Zölle und Einfuhrbeschränkungen auf Waren, die ihren Ursprung im Vertragsgebiet haben, begründet allerdings keine Zollunion. Güter, die aus Drittstaaten eingeführt wurden, bleiben zwischen EU- und EFTA-Ländern zollpflichtig. Die EFTA-Mitglieder sind frei, ihre eigene Außenhandelspolitik zu betreiben. Nicht vom EWR-Abkommen erfasst sind außerdem die Landwirtschafts- und Fischereipolitik, die Europäische Währungsunion, die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und die Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres. Im Gegenzug für ihre Teilnahme am Binnenmarkt leisten Norwegen, Island und Liechtenstein einen Beitrag an die Kohäsion der Europäischen Union.
Das EWR-Recht und seine Weiterentwicklung
Grundlage des EWR ist das EWR-Abkommen vom 2. Mai 1992. Es ist ein Assoziierungsabkommen im Sinne von Art. 217 AEUV und inkorporiert rund 80 Prozent aller EU-Vorschriften für den Binnenmarkt. Die EFTA-Mitglieder haben ein beschränktes Mitwirkungsrecht im Gesetzgebungsverfahren der Union. Mitentscheiden dürfen sie jedoch nicht. Bei einer neuen Binnenmarktvorschrift der EU beschließt der Gemeinsame EWR-Ausschuss (siehe unten), ob sie den EWR betrifft und daher ins EWR-Abkommen einzufügen ist. Diese Entscheidung erfordert Konsens. Wird ein neuer Rechtsakt in das Abkommen aufgenommen, sind die EFTA-Länder verpflichtet, ihn umzusetzen. Die korrekte Umsetzung wird von den EWR-Organen, der EFTA-Überwachungsbehörde und dem EFTA-Gerichtshof überwacht.
Die Institutionen des EWR
Der EWR-Rat ist das höchste Organ des EWR. Er besteht aus den Außenministern der Teilnehmerstaaten sowie aus Vertretern der EU-Ratspräsidentschaft und des EU-Außenbeauftragten. Während seiner zweimal jährlich stattfindenden Sitzungen macht er politische Vorgaben zur Anwendung und Weiterentwicklung des EWR-Abkommens. Im Gemeinsamen EWR-Ausschuss treffen Botschafter der EFTA-Länder und Vertreter der EU Kommission zusammen. Er tagt einmal pro Monat und kümmert sich um die Verwaltung des EWR-Abkommens. Insbesondere ist er für die Aufnahme neuer Rechtsakte zuständig. Der Gemischte Parlamentarische EWR-Ausschuss besteht aus Mitgliedern des EU-Parlaments und der Parlamente der EFTA-Staaten. Er nimmt Einfluss über Berichte und Resolutionen, hat indes keine Entscheidungsgewalt. Die EFTA-Überwachungsbehörde mit Sitz in Brüssel überprüft, ob die EFTA-Länder das EWR-Abkommen korrekt umsetzen und anwenden. Stellt sie Abweichungen fest, kann sie ein Vertragsverletzungsverfahren eröffnen. Innerhalb der EU überwacht die Europäische Kommission die Einhaltung des Abkommens durch die Unionsmitglieder. Für die gerichtliche Beurteilung von Vertragsverletzungen durch die EFTA-Staaten ist der EFTA-Gerichtshof zuständig. Er ist nach dem Vorbild des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) modelliert, der über Verstöße aufseiten der EU-Mitgliedsländer befindet. Um ein Auseinanderdriften der Rechtsprechung zu vermeiden, stimmen sich die beiden Gerichte regelmäßig untereinander ab.
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