EEF – Der Europäische Entwicklungsfonds
Der Europäische Entwicklungsfonds (EEF) ist das wichtigste europäische Hilfsinstrument in der Entwicklungszusammenarbeit. Zu den Entwicklungspartnern gehören Staaten und Regionen in Afrika, in der Karibik und im Pazifik – die sogenannte AKP-Gruppe – und überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG). Die Schaffung eines Fonds für die Entwicklungszusammenarbeit mit Staaten, die unter anderem ehemals unter der Herrschaft europäischer Kolonialmächte gestanden haben, war schon in den römischen Verträgen mit dem EGV von 1957 vorgesehen.
Der Europäische Entwicklungsfond (EEF) ist nicht, wie man denken könnte, eine ständige Einrichtung der Europäischen Union. Vielmehr wird er in der Regel alle fünf Jahre mit einem Übereinkommen der Mitgliedsstaaten neu eingerichtet. Der 9. EEF (2000-2007), der 10. EEF (2008-2013) und der 11. EEF (2015-2020) wurden durch das Cotonou-Abkommen errichtet. Der Europäische Entwicklungsfonds (EEF) ist nicht Teil des Gesamthaushalts, sondern firmiert als Sondervermögen. Für den 11. EEF wurden von den Mitgliedsstaaten insgesamt 30,5 Mrd. Euro bereitgestellt. Davon erhält die Europäische Investitionsbank (EIB) 2eu,5 Mrd. Euro.
EEF: EU-Grundwerte und UN- Milleniums-Entwicklungsziele
Die EU-Richtlinie zum 11. Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) vom 2. März 2015 definiert die Beziehungen zwischen der Union, den Mitgliedsstaaten und ihren Partnerländern als basierend auf gemeinsamen Werten in Bezug auf Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie.

Der Europäische Entwicklungsfonds (EEF) ist das wichtigste Hilfsmittel in der Entwicklungszusammenabeit. (©istockphoto.com_Rawpixel)
Die Grundzüge des 11. EFF beziehen sich neben diesen Werten auch auf Milleniums-Entwicklungsziele (mehr Informationen dazu hier) der Vereinten Nationen. Ziele der Entwicklungsprogramme des EEF sind:
- die Verringerung und Beseitigung der Armut,
- die Förderung einer nachhaltigen und integrativen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Entwicklung,
- die Konsolidierung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit,
- eine verantwortungsvolle Staatsführung,
- die Umsetzung der Grundsätze des internationalen Völkerrechts,
- die Umsetzung der Menschenrechte.
Die Programmierung orientiert sich in der Regel am Zeitfenster der Europäischen Entwicklungsfonds (EEF). Neben mehrjährigen länderspezifischen oder regionalen Programmen können aber auch kürzere Programme beantragt werden. Die Programmierung wird – soweit möglich – so gestaltet, dass die Kriterien für die öffentliche Entwicklungshilfe (ODA) des Ausschusses für die Entwicklungshilfe der Organisation für die wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD/DAC) erfüllt sind. Antragsberechtigt für den EEF sind unter anderem lokale, regionale und nationale Einrichtungen, Unternehmen, Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und natürliche Personen in den Partnerländern.
Strategien und Maßnahmen in Krisensituationen der EEF
Bei der Zuweisung der Mittel bzw. der Festlegung der nationalen Richtbeträge bezieht der 11. EEF neben den Bedürfnissen auch die Fähigkeit, finanzielle Ressourcen zu mobilisieren, Verpflichtungen und Leistungen und die potenzielle Wirkung der Hilfe der Union mit ein. Länder mit dem größten Hilfebedarf, zum Beispiel die am wenigsten entwickelten Länder oder Länder in Krisen- oder Nachkrisensituationen, werden bei der Mittelzuweisung bevorzugt bedient.
Entwicklungshilfe der Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) erfolgt in der Regel in Form von Budgethilfen und Zuschüssen für Projekte und Programme. Die Europäische Investitionsbank gewährt im Rahmen der AKP-Investitionsfazilität Darlehen, Beteiligungen oder Garantien, um öffentliche Einrichtungen in allen Wirtschaftszweigen im Partnerland zu unterstützen. Die geförderten Strategien und Maßnahmen werden engmaschig begleitet, dokumentiert und ausgewertet.
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